Ein Bild von zwei Personen vor einem Wohnwagen mit einem Handy.

Häufig gestellte Fragen zum Urlaub im Wohnmobil

Die Pflichten und Rechte von Wohn­mobil-Reisenden.
Urlaub im Wohn­mobil liegt im Trend. Jähr­lich macht rund eine Million Deutsche Urlaub im Reisemobil – im eigenen oder im gemieteten. Sie verbinden damit Unabhängig­keit und Komfort. Beim Reisen im Camper gibt es aber vieles zu beachten – nicht nur beim Parken. Hier geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen. Wenn Sie Ihr Wohn­mobil bestens und günstig versichern wollen, empfehlen wir unsere Reiseschutzpakte für Wohnmobile und Wohnwagen. Viele weitere Tipps finden Sie in unserem großen Wohnmobil-Magazin.

Wohnmobil - halten, parken, übernachten

Wohn­mobil – halten, parken, über­nachten

Darf ich an der Straße parken und dort im Wohn­mobil über­nachten?

Eine Nacht ist meist erlaubt. In Deutsch­land darf man sich im Auto ausruhen, also auch ein Nickerchen machen, um für die Weiterfahrt wieder fit zu sein. Das gilt auch im Wohn­mobil und in der Regel auch über Nacht. Aber es ist wirk­lich nur Ausruhen erlaubt. Meist werden dafür zehn Stunden als ausreichend erachtet. Zwei Nächte oder mehr gelten nicht als Erholungs­pause und sind nicht erlaubt.

Im Ausland ist das meist anders geregelt. Wo Über­nachten oder freies Campen erlaubt ist, zeigt diese Übersicht des ADAC.

Darf ich Besuch im Wohn­mobil vor dem Haus über­nachten lassen?

Nein, streng genommen nicht. Das Wohn­mobil als ausgelagertes Gästezimmer zu nutzen, dient nicht dem Ausruhen für die Weiterfahrt, sondern wäre eine Sondernut­zung des Straßenraums. Fraglich ist, ob eine Behörde wirk­lich eingreift, solange es sich tatsäch­lich nur um eine Nacht handelt.

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